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7 November 2022

Sicherheitsanforderungen für die Kinderbetreuung in Deutschland

In Deutschland bringen viele Eltern ihre Kinder in den Kindergarten. Sie vertrauen dem pädagogischen Personal und der Kinderbetreuungseinrichtung, dass ihr Kind dort sicher ist. Dafür muss die Kinderbetreuung allerlei strenge Anforderungen erfüllen. In diesem Artikel können Sie kurz nachlesen, was einige dieser Anforderungen sind.

 

Sicherheit des Gebäudes

Kindertageseinrichtungen sollten entsprechend gestaltete Bereiche für Kinder zum sicheren Spielen und Ausruhen bereitstellen. Die DGUV Regel 102-602 enthält die Punkte, die bei der Kinderbetreuung erfüllt werden müssen. Diese Regel gilt nicht für Kindergärten, in denen die Kinder nur draußen sind und nicht an ein bestimmtes Gebäude gebunden sind. Sie gilt auch nicht für Horte, bei denen die DGUV-Regelung „Branche Schule“ anzuwenden ist.

Zu- und Ausgänge sichern

Schützen Sie Kinder vor fließendem Verkehr und stellen Sie sicher, dass zwischen der Einfahrt und der Straße eine Absperrung vorhanden ist, um Kinder vom Verkehr fernzuhalten. Machen Sie sich für ein Tempolimit vor der Kindertageseinrichtung stark, sowie für eine geregelte Parkordnung.

Türen sicher gestalten

Bei jeder Tür können durch die die Nebenschließkante Verletzungen durch quetschen oder einklemmen passieren. Bei Quetsch- oder Scherstellen sollte ein Klemmschutz montiert werden. Hierfür eignen sich geeignete Türkonstruktionen und Schutzprofile. Schwere Türen erfordern einen Mechanismus, um das Schließen der Tür zu verlangsamen.  Kennzeichnen Sie außerdem große Glasflächen. Türgriffe sollten nach hinten gekrümmt sein, damit man nicht hängen bleibt.

Fenstersicherung

Fenster dürfen nicht im geöffneten Zustand in den Aufenthaltsbereich hineinragen. Mit entsprechenden Schutzmaßnahmen wie Kipp-vor-Dreh – Beschlägen lässt sich dieses Ziel erreichen. Weitere Maßnahmen sind Fenstersicherungen, wie Drehkreuze und Öffnungsbegrenzer, die eingesetzt werden können.

Achten auf Radius der Kanten

Ecken und Kanten bis 2 m Höhe sollten gebrochen oder gefast ausgeführt sein, um Verletzungsgefahr zu vermeiden (Rundungsradius ≥ 2 mm). Geeignet sind beispielsweise Wände aus vollverfugtem Mauerwerk oder entgrateten Betonflächen, ebene Holzverkleidungen mit abgerundeten oder gefasten Kanten oder glatter Putz. Des Weiteren gibt es Ecken – und Kantenschutzoptionen zum nachträglichen Montieren.

Optimierung der Raumakustik

Lärmminderung setzt eine gute Raumakustik voraus. Dies wird unter anderem in Gruppenräumen, Spielfluren und bewegungsfördernden Räumen erreicht, wenn die Nachhallzeit nach DIN 180 1 eingehalten wird. Des Weiteren sind schallabsorbierende Zwischendecken und schallabsorbierende Materialien wirksam. Neben der Raumakustik tragen auch organisatorische und pädagogische Maßnahmen zur Lärmminderung bei. Dazu gehören beispielsweise:

  • laute Spiel- und Bewegungseinrichtungen ins Freie verlegen,
  • alle Räume nutzen, um Personen pro Raum zu reduzieren
  • ruhige Räume einrichten, einschließlich eines Ruhezeichens

Brandschutzmaßnahmen

Vermeiden oder begrenzen Sie brennbare Feststoffe und Flüssigkeiten, sowie lösemittelhaltige Klebstoffe und Kerzen. Achten Sie bei der Beschaffung von Möbeln und Einrichtungsgegenständen auf Schwerentflammbarkeit von Materialien. Stellen Sie sicher, dass Kinder beim Umgang mit offenem Feuer ordnungsgemäß beaufsichtigt werden. Statten Sie die Einrichtung mit ausreichend geeigneten Feuerlöschern aus.

Gestaltung der Raumatmosphäre

Licht und Luft sorgen dafür, dass sich die Menschen in den Kindertageseinrichtungen wohl und gesund fühlen. Um dies zu erreichen, sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  • Stellen Sie sicher, dass alle Räume im Gebäude ausreichend Tageslicht erhalten. Die Fensterfläche sollte mindestens 1/10 der Grundfläche des Raumes betragen.
  • Für die künstliche Beleuchtung sind im Aufenthaltsraum 300 Lux Beleuchtungsstärke erforderlich. Für Bastel- und Bastelarbeiten ist eine Beleuchtungsstärke von 500 Lux vorzusehen. Darüber hinaus empfiehlt sich eine steuerbare, beispielsweise dimmbare Beleuchtung.
  • Es sollten ausreichend große und zu öffnende Fenster oder eine Lüftungsanlage vorhanden sein, um den Raum ausreichend zu belüften.
  • Dauerhafte Zugluft in Räumen vermeiden.
  • Beim Überschreiten der Raumtemperatur von 26 °C, sollten zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, wie z. B. viel trinken, Bewegung einschränken und morgens lüften. Wirksamer Sonnenschutz, wie zum Außenjalousien, verhindert eine Überhitzung des Raumes.

 

Sicherheits- und Gesundheitspolitik in der Kinderbetreuung

Jede Kinderbetreuungseinrichtung sollte über eine aktuelle Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinie verfügen. Das schützt Kinder vor großen Risiken und lehrt Kinder, mit kleinen Risiken umzugehen. Ein Beispiel ist, dass Kinder daran gehindert werden sollten, ihre Finger in die Tür zu bekommen oder Strom zu berühren.

Die Organisation der Ersten Hilfe in Ihrer Einrichtung gehört zu Ihren Hauptaufgaben. Erste Hilfe sind alle Maßnahmen, die bei Unfällen, akuten Erkrankungen, Vergiftungen und anderen Notfällen vor dem Eintreffen eines Krankenwagens oder eines Arztes erforderlich sind. Dazu gehören zum Beispiel: Unfallsicherung, Rettung von Opfern aus akuter Gefahr, Organisation eines Notrufs, Durchführung sofortiger Rettungsmaßnahmen und Versorgung der Verletzten. „Erste Hilfe für Kleinbetriebe“ nach DIN 13157 und „Erste Hilfe für Großbetriebe“ nach DIN 13169 decken den Bedarf an grundlegendem Erste-Hilfe-Material ab. Aufgrund betriebsspezifischer Gefährdungen können auch zusätzliche Materialien erforderlich sein.

Je nachdem, wie viele Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen arbeiten, sollte für ausreichend Erste Hilfe gesorgt sein. Alle Mitarbeiter können diese Aufgabe übernehmen. Ein erfolgreicher Erste-Hilfe-Kurs und regelmäßige Auffrischungskurse alle zwei Jahre (Erste-Hilfe-Ausbildung) sind Voraussetzung. Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger tragen die Kursgebühren. Wir weisen darauf hin, dass auch im Schichtdienst und in den Ferien für ausreichend Erste Hilfe vor Ort gesorgt werden muss.

Größe und Gestaltung des Kindergartens unterliegen den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben und landesspezifischen Regelungen. Berücksichtigen Sie die Interessen von Kindern und Mitarbeitern. Reservieren Sie zum Beispiel genügend freie Spiel- und Bewegungsplätze – wir empfehlen 4,5 bis 6,5 m2 pro Kind . Bitte beachten Sie, dass die Raumhöhe 2,5 m nicht unterschreiten darf. Es müssen auch Rückzugsräume vorhanden sein, in denen Mitarbeiter Aufgaben erledigen oder ihre Pausen verbringen können.

Nutzen Sie die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) als Grundlage für Ihr Kindergartenverpflegungskonzept. Neben den individuellen Unverträglichkeiten und Allergien von Kindern sollten auch kulturelle, regionale, religiöse und altersbedingte Aspekte berücksichtigt werden. Es dürfen nur Lebensmittel angeboten werden, die Kinder problemlos und ohne Gefahr essen können.

 

Haben Sie weitere Fragen?

Wir hoffen, dass diese Tipps Schulen und Kitas für Ihre Kinder sicherer machen!

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Quelle

https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3604